„Die Wirtschafts-Währungs- und Sozialunion war der erste Staatsvertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik auf dem Weg zur deutschen Einheit. Es folgten der Einigungsvertrag und der Wahlvertrag zu den ersten gemeinsamen Bundestagswahlen. Sie alle konnten ihre Wirkung aber nur aufgrund des Zwei-plus-vier-Vertrags entfalten, in dem die Siegermächte des zweiten Weltkriegs zusammen mit beiden deutschen Staaten die deutsche Einheit ermöglichten, indem sie die „abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ (so im offiziellen Titel des Vertrags) trafen.

Die Unterzeichnung des ersten Staatsvertrags war einerseits ein wunderbarer Tag. Nach menschlichem Ermessen war dadurch der Weg zur deutschen Einheit unumkehrbar. Andererseits wussten wir, dass die Wirtschaft der DDR auf die Öffnung zum Weltmarkt gar nicht vorbereitet werden konnte und deshalb in stürmische See geraten wird. Ich habe mir aber damals gesagt: lieber mit ruinierter Wirtschaft in die Einheit als mit ruinierter Wirtschaft allein dastehen.“

(Über die Unterzeichnung des ersten Staatsvertrags)